Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat V • Umweltamt • Errichtung und Betrieb von Kleinkläranlagen |
Errichtung und Betrieb von Kleinkläranlagen
Die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung kann durch den Anschluss an die zentrale Kanalisation (auch Ortskläranlagen) oder durch den Einsatz von dezentralen Abwasseranlagen sichergestellt werden.
Als Dauerlösungen haben Kleinkläranlagen ihre Berechtigung in Gebieten bzw. Bereichen, in denen der Anschluss an eine zentrale Kanalisation auf Grund der Siedlungsstruktur nicht sinnvoll bzw. möglich ist.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage (und der damit verbundenen Gewässerbenutzung) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bemessung, Errichtung, Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen erfolgen auf der Grundlage der technischen Regelwerke . Die Anforderungen der Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen müssen ebenfalls berücksichtigt und eingehalten werden.
Grundvoraussetzungen
- Die Anlage muss außerhalb von
Trinkwasserschutzgebieten (
Karte) liegen. - Eine Einleitung des gereinigten Abwassers in stehende Gewässer ist grundsätzlich unzulässig.
- Bei Versickerungsanlagen muss der Untergrund sickerfähig sein.
- Sofern das gereinigte Abwasser versickert wird, muss ein vertikaler Mindestabstand der Sickeranlage von 1,50 m über dem höchsten Grundwasserstand eingehalten werden.
- Es muss ein Mindestabstand von 50 m zwischen den Versickerungsanlagen und dem nächsten Brunnen (auch auf Nachbargrundstücken) eingehalten werden.
- Die sich aus dem Baurecht ergebenden Mindestabstände der Gesamtanlage (Kleinkläranlage und Anlage zur Nachbehandlung) zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten.
- Der Kleinkläranlage darf nur das im Trennverfahren erfasste häusliche Schmutzwasser aus einzelnen oder mehreren Gebäuden zugeleitet werden (beim, Trennverfahren werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser in getrennten Rohrnetzen abgeleitet).
Antragsunterlagen
- Antragsformular für eine Kleinkläranlage für einen Einzelhaushalt bzw. Antragsformular für eine Gemeinschaftskleinkläranlage (mehrere Grundstücke),
- Übersichtsplan (z.B. Ablichtung vom Stadtplan, Landkarte oder topografischer Karte) mit eingetragenem Standort und ein Lageplan mit Angabe der im Umkreis von 50 m vorhandenen Brunnen (aus dem Lageplan muss die bauliche Anordnung der Kleinkläranlage, des Verteilerschachtes, der Versicherungsanlage oder der Einleitstelle erkennbar sein),
- Anzahl der angeschlossenen Haushalte und Einwohner bzw. der angeschlossenen Einrichtungen (Angaben entsprechend den Bemessungsgrundsätzen der DIN 4261) sowie Anlageneigentümer,
- Angaben über die Art der Kleinkläranlage (Fabrikat, Größenklasse, Prüfzeichen, Ausführungsunterlagen),
- bei geplanter Versickerung: Schichtenverzeichnis, aus welchem die Bodenschichten und der Grund- bzw. Schichtenwasserstand hervorgehen, Nachweis der Sickerfähigkeit,
- bei geplanter Einleitung in die Vorflut: Zustimmung des Gewässerunterhaltungspflichtigen
- Stellungnahme der Gemeinde oder der sonst zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Körperschaft zur Kleinkläranlage; Antrag auf Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht bzw. Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht,
- bei Gemeinschaftskleinkläranlage Vereinbarung, Satzung o. ä. zwischen den angeschlossenen Grundstückseigentümern.
hier geht es zum Formularcenter
Die Antragsunterlagen sind zu richten an die Untere Wasserbehörde (siehe Postanschrift).
| Ansprechpartner | Katja Schebitz |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Umweltamt, Untere Wasserbehörde Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
| Telefon: | 03546/20-2302 |
| Telefax: | 03546/20-2317 |
| Email: | umweltamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Stadtplan Lübben |

