Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
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Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
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Altlasten und Bodenschutz
Aufgaben
Durch die Untere Bodenschutzbehörde (UB) werden Informationen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie zu Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen erhoben und im Altlastenkataster erfasst. Die UB ist zuständig für die Ermittlung des Sachverhaltes bei Anhaltspunkten für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast sowie für die Feststellung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Durch die UB werden Anordnungen von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung getroffen. Weiterhin kann die UB Maßnahmen zur Erfüllung von Pflichten aus dem BBodSchG anordnen und bei bedeutsamen Altlasten Sanierungsuntersuchungen sowie die Vorlage eines Sanierungsplanes verlangen und dessen Verbindlichkeit erklären. Durch die UB erfolgt die Überwachung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen und es können Eigenkontrollmaßnahmen angeordnet sowie Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. In der UB erfolgt außerdem die Bearbeitung von Anträgen auf Freistellung von der Altlastenhaftung.
Begriffsbestimmungen gem. § 2 BBodSchG
Altlasten sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle be-
handelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefähr-
denden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer
Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.
Inhalte von Altlastenbearbeitung und Bodenschutz
- Entgegennahme von Anzeigen und Mitteilungen zu Altlasten, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen
- Einzelfallbezogene fachtechnische Bearbeitung
- Bewertung und Begleitung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung) und von Sanierungsuntersuchungen
- Prüfungen zu Planungen, Gefahrenbeurteilungen
- Betreuung von Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen/Monitoring
- Vorsorgender Bodenschutz
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zul. geä. durch Art. 3 des G vom 09. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 (BGBl. I S. 1554), geä. durch Art. 2 der V zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und anderer EG-Richtlinien vom 23.12.2004 (BGBl. I S. 3758)
- Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) Vom 06. Juni 1997 (GVBl.I/97, [Nr. 05], S.40), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl.I, S.175)
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung – AbfBodZV) in der Neufassung vom 23.09.2004 (GVBl. II Nr. 33, S. 842)
| Sachgebietsleiter: | Dr. Ronald Obst, Zimmer 428, Telefon: 03546/20-1601 |
| Ansprechpartner: | Antje Wagner, Zimmer 442, Telefon: 03546/20-2445 |
| Angelika Hartmann, Zimmer 442, Telefon: 03546/20-2444 | |
| Angela Pehla, Zimmer 447, Telefon: 03546/20-2427 | |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Umweltamt Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
| Telefax: | 03546/20-2317 |
| Email: | umweltamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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