Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
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Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Abfallwirtschaft
Aufgaben
Die Überwachung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung von Abfällen auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der nach dieser Vorschrift erlassenen weiteren Verordnungen ist eine vorrangige Aufgabe der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.
Die so genannten Siedlungsabfälle sind in der Regel Abfälle zur Beseitigung und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen (Überlassungspflicht) oder einer von ihnen zugewiesenen Entsorgungsanlage zu übergeben. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger auf dem Hoheitsgebiet des LDS sind der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (
SBAZV) im Altkreis Königs Wusterhausen und der Kommunale Abfallzweckverband „Niederlausitz“ (
KAEV)für die Altkreise Lübben und Luckau. Die Überlassungspflicht ist gesetzlich im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelt und findet ihren Niederschlag in den Satzungen der genannten Verbände.
Kompostierbare Abfälle sind, wenn sie durch die Erzeuger nicht selbst verwertet (kompostiert) werden können, in Kompostieranlagen zu entsorgen (
SBAZV und
KAEV). Das Verbrennen ist nur im Rahmen erteilter Ausnahmegenehmigungen zulässig.
Gefährliche Abfälle ab einer Menge von 2 t/a sind der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH in Potsdam (Tel.: 0331/27-930) anzudienen. Geringere Mengen entsorgen die Verbände z.B. durch den Einsatz des Schadstoffmobils.
Für die gemäß der Gewerbeabfallverordnung vorgeschriebene getrennte Entsorgung ihrer Gewerbeabfälle haben die Gewerbetreibenden ausreichende Behältnisse vorzuhalten. Eine getrennte Lagerung, Erfassung und Beseitigung gilt auch für Bau- und Abbruchabfälle, die ebenfalls den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung unterliegen. Weitere fachliche Beratung und Auskunft über die Entsorgung von Gewerbeabfällen, Bau- und Abbruchabfällen sowie gefährlichen Abfällen erteilen die Verbände. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den im Landkreis existierenden Entsorgungsanlagen.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Art. 2 des G vom 19.07.2007 (BGBl. I S. 1462)
- Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) Vom 06. Juni 1997 (GVBl.I/97, [Nr. 05], S.40), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl.I, S.175)
- Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19.06.2002 (BGBl. I Nr. 37 S. 1938), zul. geä. durch Art. 10 des G vom 15.07.2006 (BGBl. I S. 1619) sowie durch V vom 20.10.2006 (BGBl. I Nr. 48 S. 2332)
-
Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SAbfEV) vom 08.01.2010 (GVBl. II S. 1)
- Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung) vom 29.09.1994, zul. geä. durch G vom 22.12.1997 (GVBl. I/97 S. 172, 173)
| Leitung: | Dr. Ronald Obst, Zimmer 428, Telefon: 03546/20-1601 |
| Ansprechpartner: | Renate Groß, Zimmer 438, Telefon: 03546/20-2448 |
| Toralf Stück, Zimmer 438, Telefon: 03546/20-1603 | |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Umweltamt Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
| Telefax: | 03546/20-2317 |
| Email: | umweltamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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