Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat V • Amt für Kreisentwicklung • Untere Denkmalschutzbehörde |
Bereich Denkmalschutz / Untere Denkmalschutzbehörde
Aufgabe:
Die untere Denkmalschutzbehörde ist für den Schutz und die Pflege der Denkmale im Landkreis nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) zuständig. Wer ein Denkmal instand setzt, in seiner Substanz oder in sonstiger Weise verändert, bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Auf Antrag werden denkmalrechtliche Erlaubnisse und Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen ausgestellt. Fördermittel aus kreiseigenen Förderprogrammen als Zuschüsse für die Instandsetzung und Bestandssicherung von Denkmalen können ebenfalls beantragt werden.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
- Denkmalrechtliche Erlaubnisanträge sind formlos zu beantragen. Ein Musterantrag steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Je nach Vorhaben sind Maßnahmebeschreibungen, Bauunterlagen, Fotos, Grundrisse, Ansichten, Gutachten, Befunduntersuchungen, Kosten und Ähnliches einzureichen. Die Unterlagen müssen eine ausreichende Beurteilung der Maßnahme ermöglichen.
- Anträge für Fördermittel und für Steuerbescheinigungen sind formgebunden.
- Erforderliche Unterlagen sind den Antragsformularen zu entnehmen.
PDF:
Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis (Muster)
Fördermittelantrag Kreisdenkmalpflegefonds mit Richtlinie zur Vergabe
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten Denkmalen
Fördermittelantrag für Bestandssicherung von Denkmalen
Antragsformular zur Bescheinigung §§ 7 i, 10 f u. 11 b Einkommenssteuergesetz
Antragsformular zur Bescheinigung §10 g Einkommenssteuergesetz
Antragsformular für die Vergabe einer Denkmalplakette
Information zum Denkmalbestand im LDS (Denkmalbereiche, Bau- und Gartendenkmale, technische und bewegliche Denkmale)
Listenauszug Bodendenkmale
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz zur Neuregelung des Denkmalschutzrechtes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. für das Land Brandenburg. Teil 1 Nr. 9 vom 24. Mai 2004, S. 215 ff.)
| Leitung: | Gundula Thiele, stellv. Amtsleiterin und Sachgebietsleiterin |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz / AGENDA 21 Sachgebiet Behördenbeteiligung, Bauleitplanung und Denkmalschutz Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen |
| Telefon: | 03375/26-2404 |
| Telefax: | 03375/26-2375 |
| Ansprechpartner: | Gundula Thiele, Zimmer 223, Tel.: 03375/26-2404 - Stadt Luckau |
| Mathias Koch, Zimmer 216, Tel.: 03375/26-2260 - Südkreis | |
| Martina Schrepper, Zimmer 214, Tel.: 03375/26-2252 - Nordkreis | |
| Karin Matthes, Zimmer 217, Tel.: 03375/26-2278 - Bodendenkmalpflege | |
| Johanna Lauterbach, Zimmer 226, Tel.: 03375/26-2296 - Denkmalpflege | |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Stadtplan Königs Wusterhausen |

