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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IVSozialamt • Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen des 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII), die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes sicherstellt.

Antragsberechtigt sind Menschen ab dem Alter von 65 Jahren sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren, soweit der gewöhnliche Aufenthalt jeweils in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

Anspruch auf Leistungen haben Personen:
  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
  • Renten und Pensionen
  • Erwerbseinkommen
  • Unterhalt des getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten
  • Zinsen
  • Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Miet- und Pachteinnahmen

Vom Bruttoeinkommen können Steuern und bestimmte Versicherungen abgezogen werden.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel:

  • Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen
  • Wertpapiere
  • PKW's
  • Bargeld
  • Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen

Nicht angerechnet werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 2.600 € und bei Verheirateten / Lebenspartner von 3.214 €.

Keinen Anspruch auf Leistungen haben:

  • Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 € (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?

Der Bedarf umfasst

  • den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz nach dem SGB XII
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung( bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig )
  • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
  • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelsatz.
Die Grundsicherungsleistung ist antragsabhängig und wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine erneute Antragsstellung erforderlich.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Schwerbehindertenausweis
  • Personen unter 65 Jahren benötigen einen Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
       Lohn- und Gehaltsabrechnung
       Bescheid über Arbeitslosengeld / SGB II-Leistungen
       Kindergeldbescheid
       Nachweis über Unterhalt
       Rentenbescheide (Altersrente, Witwenrente usw.)
       sonstige Einkünfte
  • Nachweise über Unterkunftskosten
       Mietverträge o. ä.
       Hausbelastungen (Zinsen)
       Gebäudeversicherung
       Heizkostenabrechnung
       Gebühren/Kosten für Wasser und Abwasser
       Vermögensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbücher
  • Lebens,- Sterbe,- und Unfallversicherung (Rückkaufwert)
  • Bausparverträge
  • Aktien / sonstige Wertpapiere
  • Sachwerte
  • Darlehen oder sonstige Forderungen / Ansprüche und Kauf- /Schenkungs- / Übertragungsverträge o.ä.
Im Einzelfall sind weitere der aufgeführten Unterlagen für die Antragstellung erforderlich. Hierzu erforderliche Informationen erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin.

Formulare

Den Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe erhalten Sie beim Sozialamt.

Gesetzliche Grundlagen

Link4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII

Ansprechpartner:

 

Buchstabe A - G Gudrun Müller, Zimmer 124, Telefon: 03546/20-1756
Buchstabe H - L Elvira Ohl, Zimmer 125, Telefon: 03546/20-1760
Buchstabe M - Z Romana Käppler, Zimmer 127, Telefon: 03546/20-1797 und
  Silvia Reiche, Zimmer 127, Telefon: 03546/20-1808
Kontakt: Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt
Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: Sozialamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Lübben  
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