Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen des 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII), die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes sicherstellt.
Antragsberechtigt sind Menschen ab dem Alter von 65 Jahren sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren, soweit der gewöhnliche Aufenthalt jeweils in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.
Anspruch auf Leistungen haben Personen:- die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
- Renten und Pensionen
- Erwerbseinkommen
- Unterhalt des getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten
- Zinsen
- Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Miet- und Pachteinnahmen
Vom Bruttoeinkommen können Steuern und bestimmte Versicherungen abgezogen werden.
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
- Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen
- Wertpapiere
- PKW's
- Bargeld
- Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen
Nicht angerechnet werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 2.600 € und bei Verheirateten / Lebenspartner von 3.214 €.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben:
- Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 € (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt
- Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?
Der Bedarf umfasst
- den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz nach dem SGB XII
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung( bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig )
- ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
- bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelsatz.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Schwerbehindertenausweis
- Personen unter 65 Jahren benötigen einen Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Bescheid über Arbeitslosengeld / SGB II-Leistungen
Kindergeldbescheid
Nachweis über Unterhalt
Rentenbescheide (Altersrente, Witwenrente usw.)
sonstige Einkünfte
- Nachweise über Unterkunftskosten
Mietverträge o. ä.
Hausbelastungen (Zinsen)
Gebäudeversicherung
Heizkostenabrechnung
Gebühren/Kosten für Wasser und Abwasser
Vermögensnachweise
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sparbücher
- Lebens,- Sterbe,- und Unfallversicherung (Rückkaufwert)
- Bausparverträge
- Aktien / sonstige Wertpapiere
- Sachwerte
- Darlehen oder sonstige Forderungen / Ansprüche und Kauf- /Schenkungs- / Übertragungsverträge o.ä.
Formulare
Den Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe erhalten Sie beim Sozialamt.
Gesetzliche Grundlagen
4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII
| Ansprechpartner: |
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| Buchstabe A - G | Gudrun Müller, Zimmer 124, Telefon: 03546/20-1756 |
| Buchstabe H - L | Elvira Ohl, Zimmer 125, Telefon: 03546/20-1760 |
| Buchstabe M - Z | Romana Käppler, Zimmer 127, Telefon: 03546/20-1797 und |
| Silvia Reiche, Zimmer 127, Telefon: 03546/20-1808 | |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
| E-Mail: | Sozialamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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