Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Bestattungskosten
Beantragen können die Übernahme der Bestattungskosten Personen die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind.
Es werden die erforderlichen und angemessenen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die Prüfung der Unzumutbarkeit erstreckt sich auf das Einkommen und Vermögen des/r Verpflichteten.
Soweit der Nachlass eines Verstorbenen ausreicht, die Bestattungskosten zu tragen, ist es den Verpflichteten in Höhe des vorhandenen Nachlasses immer zumutbar, die Bestattungskosten zu tragen.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Angaben bezüglich des Verstorbenen
- Kopie der Sterbeurkunde
- Rechnung / Belege über die Kosten der Bestattung
- Nachweis über Einkommen und Vermögen des Verstorbenen der letzten 2 Monate vor dem Sterbetag ( Kontoauszüge, Sparbücher, Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Lebensversicherung, Sterbeversicherung u. ä.)
- letzter Rentenbescheid des Verstorbenen
- detaillierte Angaben über Höhe und Umfang des Nachlasses (ggf. Erbschein /Testament)
- Nachweis des Vermieters über bestehende Kaution / Genossenschaftsanteile
- bei Wohneigentum, Kopie des Grundbuchauszugs
Angaben bezüglich des Antragstellers
- Nachweis über Einkommen und Vermögen des Antragstellers der letzten 2 Monate (Lohnbescheinigung, Kontoauszüge, Sparbücher, Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Lebensversicherung u. ä.)
- Nachweis über Versicherungen (Hausrat-, Haftpflicht-, ggf. Gebäudeversicherung)
- Nachweis über private / freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
- Schwerbeschädigtenausweis bei Vorhandensein eines Merkzeichen „G“ o. „aG“
- Nachweise über monatliche Kosten der Unterkunft
Mietvertrag
Grundbuchauszug
Grundsteuerbescheid ( A und B )
Wohnfläche in m², Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Kreditvertrag mit aktuellem Jahreskontoauszug
Bezugfertigkeit des Hauses
Sonstige Ausgaben für Nebenkosten
Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II oder Leitungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, entfällt Punkt 3 bis 5 der Angaben bezüglich des Antragstellers, hier ist stattdessen der aktuelle Leistungsbescheid einzureichen.
Formulare und Merkblätter
Den Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe erhalten Sie beim Sozialamt.
Merkblatt zur Beantragung von Bestattungskosten
gesetzliche Grundlagen
| Ansprechpartner Nordteil des Landkreises: |
Sandra Lipinski, Zimmer 119, Telefon: 03375/26-2124 |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen |
| Südteil des Landkreises: | Gudrun Müller, Zimmer 124, Telefon: 03546/20-1756 |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) (Hauptstelle) |
| E-Mail: | Sozialamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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