Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Bildungs- und Teilhabepaket
Am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches in Kraft getreten. Leistungsberechtigte können ab sofort im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald Ihren Antrag einreichen.
Bis zum 30.04.2011 können die Erziehungsberechtigten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene rückwirkend zum 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen.
Was kann ich beantragen?
Ein- und mehrtägige Ausflüge (nach § 28 Abs. 2 SGB II)
Für Schülerinnen und Schülern und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können entstehende Kosten ein- und mehrtägige Ausflüge übernommen werden. Schulfahrten können nur übernommen werden, wenn sie den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechen, d.h. von der Schulleitung genehmigt wurden. Daher ist eine Bestätigung des Schulleiters auf dem Antragsvordruck notwendig.
Schulbedarf (nach § 28 Abs. 3 SGB II)
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen, wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Geodreieck, Zirkel, sollen dadurch erleichtert werden.
Lernförderung (nach § 28 Abs. 5 SGB II)
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Im Rahmen der Antragsstellung sollten Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen.
Zuschuss zum Mittagessen (nach § 28 Abs. 6 SGB II)
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt. Der Eigenanteil des Antragsstellers beträgt 1,00 € je Mahlzeit.
Aufgrund bestehender Satzungen in einzelnen Städten, Gemeinden und Ämtern ist die Schülerspeisung teilweise freigestellt. Auch der Landkreis Dahme-Spreewald übernimmt seit mehreren Jahren die Kosten der Schülerspeisung für den anspruchsberechtigten Personenkreis als freiwillige Aufgabe. In diesen Fällen kann keine Bezuschussung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgen.
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (nach § 28 Abs. 7 SGB II)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für die verschiedene Angebote, um z.B. am Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Bei der Antragsstellung ist ein Nachweis über die monatlichen Kosten sowie eine Bestätigung des Leistungsanbieters, z.B. die Mitgliedschaft des Vereines, beizufügen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Das Bildungspaket gilt für
- Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die eine allgemein-/ berufsbildende Schule besuchen und
- die keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Berechtigt zur Leistung sind
- Eltern oder Personen, in deren Haushalt das Kind lebt und
- die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) sind oder
- Leistungen zur Sicherung der Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beziehen oder
- Bezieher des Kinderzuschlages nach dem Bundeskindergeldgesetzes und Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Antragstellung ist möglich:
- bei volljährigen Leistungsberechtigten:
- persönlich
- durch einen Vertreter der Bedarfsgemeinschaft (§ 38 SGB II)
- durch einen Bevollmächtigten (§ 13 SGB X)
- bei Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 17 Jahre:
- durch den gesetzlichen Vertreter (§ 1629 BGB)
- ab Vollendung des 15. Lebensjahres auch durch den Jugendlichen selbst (§ 36 SGB I)
- bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren:
- durch den gesetzlichen Vertreter (§ 1629 BGB).
Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür den Vordruck und beachten Sie die Hinweise.
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Anträge werden für Anspruchsberechtigte nach SGB II im Jobcenter Dahme-Spreewald und für alle übrigen Anspruchsberechtigten im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald entgegen genommen.
Ansprechpartner Jobcenter |
03375/279-700 |
| Lübben | 03546/228-290 |
| Luckau | 03544/5035-90 |
| Kontakt | Jobcenter Dahme-Spreewald |
| Jobcenter-LK-Dahme-Spreewald@jobcenter-ge.de | |
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Landkreis Dahme-Spreewald |
Telefon: 03375/26-2124 |
| Kontakt | Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen |
| Lübben | Telefon: 03546/20-1703 |
| Kontakt | Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
| but@dahme-spreewald.de | |
| Sprechzeiten | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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