Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Schülerbeförderung: auf Grundlage des §112 des
Brandenburgischen Schulgesetzes Beförderung der Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen und der Oberstufenzentren mit Ausnahme der Fachschulen, von der Wohnung zur Schule und zurück oder Erstattung der notwendigen Fahrkosten gemäß der
Satzung für die Schülerbeförderung (bis 31.07.2012)
Satzung für die Schülerbeförderung (ab 01.08.2012,aktualisiert am 4.4.12, Korrektur §10,Abs. 2)
1. Schüler der allgemein bildenden Schulen sowie Fachoberschüler:
Mit der Einführung der Eigenanteilspflicht ab dem Schuljahr 2012/2013 ist eine Antragstellung zum Erhalt eines Schülerfahrausweises zwingend erforderlich. Bestellungen aus den vergangenen Schuljahren verlieren mit dem Ende des laufenden Schuljahres 2011/2012 ihre Gültigkeit. Die Kosten betragen für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulweg von mindestens 2 km haben, 88 € bei Erwerb einer Jahreskarte. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 € bzw. 44 €. Für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Der Eigenanteil ist
bis zum 01. Juli 2012
auf das Konto der Regionalen Verkehrsgesellschaft einzuzahlen. Mit der rechtzeitigen Überweisung des Eigenanteils stellen Sie sicher, dass der Schülerfahrausweis zu Beginn des Schuljahres bereitgestellt wird.
Die entsprechenden Formulare liegen in den Schulen vor oder sind im Formularcenter zum Pdf-Download erhältlich. Das vollständig ausgefüllte Formular ist
bis zum 18. Mai 2012
in der Schule abzugeben. Ab der 31. Kalenderwoche liegen die Schülerfahrausweise bei der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald in Luckau, Nissanstr. 7, oder in der Niederlassung in Mittenwalde, Gewerbestraße 1, zur Abholung bereit oder werden per frankierten Rückumschlag nach Hause gesandt. Nicht abgeholte Fahrausweise werden wie bisher durch die Schule am 1. Schultag ausgegeben. Eine Erstattung von selbst gekauften Schülerfahrkarten ist nicht möglich.
Jegliche Änderungen der Angaben im Vertragsformular sind formlos oder mit dem im Formularcenter abrufbarem Änderungs-/Stornierungsformular dem Amt für Schulverwaltung und Kultur unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderungen (z.B. durch Wohnungs- und Schulwechsel) ist in jedem Fall die Schülerfahrkarte sofort zurückzugeben. Anderenfalls kann durch den Landkreis Dahme-Spreewald die Erstattung der aufgewendeten Kosten gefordert werden.
2. Studierende der Schule des ZBW:
Für das kommende Schuljahr 2012/2013 liegen die neuen Vertragsformulare zum Bezug eines Fahrausweises in der Schule des ZBW aus oder sind im Formularcenter zum Pdf-Download erhältlich. Verträge des Schuljahres 2011/2012 verlieren mit dem Ende des laufenden Schuljahres ihre Gültigkeit.
Eine Erstattung von selbst gekauften Fahrkarten ist nicht möglich.
Nähere Einzelheiten sind den entsprechenden Merkblättern zur Verfahrensweise der Beantragung eines Fahrausweises zu entnehmen! (erhältlich in der Schule, im Amt für Schulverwaltung und Kultur und im Formularcenter zum Download)
Den Antrag auf Fahrkostenerstattung für Auszubildende erhalten sie im Amt für Schulverwaltung und Kultur, Beethovenweg 14, 15907 Lübben oder im Formularcenter zum Pdf-Download
Eine Übersicht der Schulen in kreislicher Trägerschaft (Gymnasien, Förderschulen, Oberstufenzentren) finden Sie hier.
Für Fragen stehen Ihnen auch der RVS in Luckau, Tel.-Nr. 03544 5001-30 Frau Menzlow / Herr Müller zur Verfügung.
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Schulverwaltung und Kultur Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
| Telefon: | 03546/20-2429 |
| Telefax: | 03546/20-2478 |
| Email: | Schulverwaltungsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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